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12.11.2025  |  15:00 - 21:00 Uhr

Finanzsynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 26 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.

 

Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 21 Kirchengemeinden und damit 69.814 Gemeindegliedern (Stand: 01.02.2024). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.