Artikel Archiv
Neue Impulse für die Zukunft der Auferstehungskirche
27.7.2018

LÜDENSCHEID + Neue Impulse für die Zukunft der Auferstehungskirche: Architekturstudenten der Fachhochschule Dortmund haben Pläne für eine mögliche Nachnutzung der vor zweieinhalb Jahren geschlossenen Kirche am Höher Weg in Lüdenscheid vorgestellt. Im Mittelpunkt der Konzepte stehen der weitreichende Erhalt des zwischen 1954 und 1956 erbauten evangelischen Gotteshauses und das Ziel, einen Beitrag zur sozialraumorientierten Quartiersentwicklung mit kirchlichen und diakonischen Angeboten zu leisten. Den Auftrag zur Umsetzung hat die Stabsstelle Struktur und Entwicklung des Kreiskirchenamtes Hellwig-Sauerland erhalten. Sie soll das Presbyterium der Versöhnungsgemeinde beim Verkauf der Kirche unterstützen. Die Gemeinde will sich von dem Gebäude trennen und so ihr jährliches Haushaltsdefizit spürbar abbauen.
Für Ralf Gütting von der Stabsstelle Struktur und Entwicklung ist der geplante Verkauf weit mehr als ein bloßes Geschäft. Wir wollen hier Impulse für eine nachhaltige Quartiersentwicklung setzen, sagt er. Klare Vorgaben für einen künftigen Käufer also. Dazu kommt: Möglichweise wird die Kirche in die Denkmalliste aufgenommen. Dann wäre eine Umnutzung des kirchlichen Areals mit Einschränkungen verbunden.
Das Taufbecken in der Auferstehungskirche (Foto: Teipel)
Zurzeit laufen erste Gespräche mit Investoren, mit Vertretern der Stadt sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Institutes für Kirche und Gesellschaft der Ev. Kirche von Westfalen. Dabei geht es auch um die Frage: Wie lassen sich Denkmalschutz und Umnutzung vereinen? sagt Pfarrer Jürgen Jerosch. Sollte die Auferstehungskirche in die Denkmalliste aufgenommen werden, wolle die Gemeinde vorbereitet sein.
Dazu könnte auch eine Semesterarbeit der Architekturstudenten der FH Dortmund dienen. Sie haben im Rahmen einer Semesterarbeit elf Vorschläge für eine Nachnutzung des Gotteshauses entwickelt. Lehrbeauftragte Gabriele Podschadli (Spezialgebiet Bauen im Bestand) zeigte sich überrascht von der Vielfalt der Konzepte. Sie reichen von der Einrichtung einer Musikschule oder der Ansiedlung eines Beginenhofes, einer Theaterschule über die Nutzung als Sozialzentrum mit Arztpraxis, Apotheke und seniorengerechtem Wohnen bis zur Idee unter dem Schlagwort Gemeinsam leben eine Hebammenpraxis, eine Kindertagesstätte und Wohnen im Alter auf dem Gelände am Höher Weg zusammenzufügen.
Eine charmante Idee, konstatierte Gabriele Podschadli. Diese Verbindung aller Lebensabschnitte, ein Konzept von Katharina Piske und Sophie Tscherny, setzte die Jury nach der Präsentation auf Platz 2.
Als mutig bezeichnete Gabriele Podschadli den Entwurf auf Fabian Jendrascheck. Er schlägt eine Tagespflege-Einrichtung im Kirchenschiff (Haus-in-Haus-Lösung) vor. Dazu verschiedene Arztpraxen und eine Apotheke auf dem Gelände kommen. Diese Umnutzung spielt allerdings sehr stark mit dem Bestand, stellte Podschadli bei der Bewertung fest. Dennoch setzte die Jury, in der auch Dr. Jürgen Born vom Institut für Kirche und Gesellschaft vertreten war, diesen Entwurf auf Platz 1.
Harmonisch und gut an Gelände und Gebäude angepasst erschien der Jury das Konzept von Sarah Baryn. Sie möchte das Gelände zu einem zentralen Begegnungsort für den Stadtteil entwickeln.
Das Interesse an der Präsentation der Entwürfe war groß (Foto: Teipel)
Überraschung für die Studenten: Noten gabs nach der Präsentation vor Ort noch nicht. Allerdings wurden Preisgelder verteilt. Das Neuenrader Unternehmen Ecoplan, das Interesse am Areal der Auferstehungskirche gezeigt hat, hatte für die prämierten Entwürfe ein Preisgeld von insgesamt 1000 Euro ausgelobt. Ecoplan errichtet zurzeit auf dem Areal der alten Kreuzkirche einen Komplex mit 16 Wohnungen und Gemeinschaftsräumen für betreutes Wohnen.
Pfarrer Jürgen Jerosch hofft, dass sich in den nächsten zwölf Monaten einiges bewegt. So lange wird es voraussichtlich dauern, bis die Denkmalwürdigkeit der Auferstehungskirche geklärt ist, sagte er. ©WT
Infos zum Thema Umnutzung von Kirchen
Für die Umnutzung von Kirchen hat die Evangelische Kirche von Westfalen klare Regeln. Darin heißt es unter anderem:
· Als evangelische Christen haben wir keine geweihten Orte Kirchen sind und bleiben aber sehr wohl Orte von besonderem Charakter. Ungezählte Glaubens- und Lebenserfahrungen, gute und schlechte, verbinden sich mit Kirchräumen. Deshalb soll nichts geschehen, was diesem besonderen Charakter widerspricht. Es ist gut und sinnvoll, dies bei Vergabe im Erbbaurecht, Vermietung oder Verkauf vertraglich eindeutig zu regeln.
· Wenn ein Gebäude nicht mehr für Gottesdienste genutzt wird, sucht die betreffende Gemeinde in jedem Fall nach anderen, sinnvollen, angemessenen Nutzungsmöglichkeiten. Das ist nicht immer einfach, denn nicht jede neue Nutzung entspricht dem sakralen Charakter einer Kirche.
· Ein Kirchengebäude hat nicht nur einen Vermögenswert, sondern auch einen kulturellen/kunsthistorischen, einen psychologischen Wert, einen symbolischen Wert, einen Denkmalwert. Nicht zu vergessen: einen praktischen Nutzwert: Wie gut ist sie für die Gemeindearbeit geeignet (Lage, Größe, Heizmöglichkeit...)?
· Der finanzielle Marktwert von Kirchengebäuden entspricht häufig dem Grundstückswert abzüglich der Abrisskosten. In den meisten Fällen konnten bessere Lösungen gefunden werden. Ein Abriss ist die letzte Möglichkeit.