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Vier Bezirksversammlungen für das neue Presbyterium

29.1.2020

Mit den ‚Kirchenwahlen 2020‘ werden die Presbyterien der 23 Kirchengemeinden im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg neu zusammen gesetzt. In der Kirchenge-meinde Attendorn-Lennestadt stehen dafür vier Bezirksversammlungen an (Grafik: EKKLP)
Mit den ‚Kirchenwahlen 2020‘ werden die Presbyterien der 23 Kirchengemeinden im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg neu zusammen gesetzt. In der Kirchenge-meinde Attendorn-Lennestadt stehen dafür vier Bezirksversammlungen an (Grafik: EKKLP)

ATTENDORN-LENNESTADT + Im ganzen Gebiet der evangelischen Kirche von Westfalen finden am 1. März diesen Jahres die Wahlen zu den Presbyterien statt. In ganz Westfalen? Nein! In einer evangelischen Kirchengemeinde im Süden des Südsauerlandes eben nicht. So könnte man frei nach Asterix die Situation in der zum 1. Januar 2020 neu gegründeten Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt beschreiben (wir berichteten).

Bedingt durch eben diese Neugründung musste der „Fahrplan“ der Kirchenwahl 2020 hier umgeschrieben werden. So konnte die der Wahl vorgeschaltete Gemeindeversammlung in Form von Bezirksversammlungen in den bisherigen Kirchengemeinden erst bis Ende Januar durchgeführt werden.

 

Und auch hier wurde Neuland betreten. Bedingt durch die Größe der Gemeinde (ca. 500 km²) wird die Wahl zum ersten Mal in vier Bezirken durchgeführt. Sie entsprechen den bisherigen Kirchengemeinden. In den Eckdaten des Vereinigungsvertrages wurde festgelegt, dass das Gesamtpresbyterium der Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt mit fünf Mitgliedern aus der ehemaligen Gemeinde Attendorn, mit vier Mitgliedern aus der Gemeinde Finnentrop, mit vier Mitgliedern aus der Gemeinde Grevenbrück und mit fünf Mitgliedern aus der Gemeinde Lennestadt-Kirchhundem bestehen wird. Dazu kommen noch Kraft Amtes die Pfarrstelleninhaber der Gemeinde.

 

Die neue Gemeindesatzung sieht auch vor, dass die Mitglieder des Presbyteriums aus den Gemeindebezirken den jeweiligen Bezirksausschüssen angehören. Diese verantworten im wesentlichen die Arbeit in den Bezirken und übernehmen so quasi die Aufgaben der bisherigen Presbyterien. Außer den gewählten Presbyteriumsmitgliedern werden auch sachkundige Gemeindeglieder und Mitarbeiter den Bezirksausschüssen ebenso wie die Geistlichen angehören.

Um die im Presbyterwahlgesetz vorgeschriebenen Fristen wahren zu können, kann die Wahl erst am Sonntag, 5. April 2020, stattfinden. ©khe

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