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Präsenzgottesdienste wieder möglich – aber nur stark eingeschränkt

28.4.2020

Ab dem 10. Mai könnten in den Kirchen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, wie hier in der Werdohler Friedenskirche, wieder Präsenzgottesdienste stattfinden. Die Durchführung ist aber nur bei der Umsetzung eines umfangreiches Schutzkonzeptes erlaubt. Besucher der Gottesdienste müssen sich so auf starke Einschränkungen einstellen (Foto: EKKLP)
Ab dem 10. Mai könnten in den Kirchen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, wie hier in der Werdohler Friedenskirche, wieder Präsenzgottesdienste stattfinden. Die Durchführung ist aber nur bei der Umsetzung eines umfangreiches Schutzkonzeptes erlaubt. Besucher der Gottesdienste müssen sich so auf starke Einschränkungen einstellen (Foto: EKKLP)

KIRCHENKREIS + Auf einen Teil dieser Nachricht haben viele evangelische Christen im Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg sehnsüchtig gewartet. Ab dem 10. Mai sollen in den heimischen Kirchengemeinden wieder öffentliche Gottesdienste - sogenannte ‚Präsenzgottesdienste‘ - möglich sein. Darauf haben sich die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die NRW-Landesregierung und das Robert Koch-Institut verständigt.

 

Zu dieser Nachricht gehört aber auch die elementare Information, dass die Durchführung von Präsenzgottesdiensten nur bei Umsetzung eines Schutzkonzeptes erlaubt wird. Die EKvW hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeinde­ebene muss das Presbyterium jeder Kirchengemeinde das folgende Schutz­konzept umsetzen und ist dafür dann auch verantwortlich.

 

Die Prämisse muss hierbei sein, dass sich die Presbyterien in der Zeit der Gefährdung ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens bewusst sind. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdiens­te nicht zu Infektionsherden werden.

 

Folgende Punkte müssen dann von jeder Kirchengemeinde, speziell für die Begebenheiten ihrer Kirche, umgesetzt werden, damit ein Präsenzgottesdienste möglich ist:

 

Teilnahmebedingungen

  • Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen
  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln
  • Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erforderlich
  • Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang

 

Teilnehmenden-Obergrenze

  • Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In einigen Gemeinden kann somit eine vorherige Anmeldung notwendig werden
  • Am Eingang werden Teilnahmelisten geführt, in die sich die Gottesdienstbesuchenden eintragen. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.

 

Hygiene

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten
  • Im Eingangsbereich desinfizieren sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher die Hände. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit
  • Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen
  • Die Waschbecken in den Toiletten werden zugänglich gemacht
  • Türgriffe und Handläufe, Bänke und Stühle sowie Toiletten werden vor und nach dem Gottesdienst desinfiziert

 

Abstandswahrung

  • Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2m
  • Das Betreten der Kirche wird geordnet organisiert. Es gilt eine Einbahnstraßenregelung
  • In der Predigtstätte werden Sitzplätze durch (Sitzkissen / Klebeband in den Bänken / das gezielte Aufstellen von Stühlen) „versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen einer Hausgemeinschaft können neben einander sitzen. Dafür werden bestimmte Sitzreihen/Sitzplätze vorgehalten
  • Die Anzahl der Sitzplätze / Stühle überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze
  • Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt

 

Gottesdienstablauf

  • Eine Rückkehr zur üblichen, agendarischen Gottesdienstform ist derzeit nicht möglich
  • Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Liedtexte zum Mitlesen werden auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken/auf den Stühlen bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ können Liedtexte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert werden
  • Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen
  • Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet
  • Chöre und Orchester musizieren nicht. Denkbar ist nur der solistische Liedvortrag mit entsprechender Abstandswahrung
  • Die Feier des Abendmahls soll wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt werden. Wenn Abendmahl dennoch gefeiert wird, unterbleibt die Kelchkommunion bzw. werden nur Einzelkelche ausgegeben
  • Die Kollekte wird nur am Ausgang einsammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt

 

Aus diesem Regel-Umfang ergibt sich, dass jede Kirchengemeinde im Kirchenkreis ein eigenes Schutzkonzept für ihre Kirche erstellen muss, welches mit Klaus Majoress, Superintendent des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg, und den Ordnungsämtern abzustimmen ist. Dies gilt auch für Freiluftgottesdienste und andere Amtshandlungen. Erst wenn hier eine Freigabe erfolgt, kann ein Präsenzgottesdienste durchgeführt werden.

 

„Natürlich freuen wir uns, in absehbarer Zeit wieder Gottesdienste gemeinsam in unseren Kirchen feiern zu können. Das dies an Ostern und generell in dieser Krisenzeit bislang nicht möglich war, hat die Menschen stark getroffen. Es ist in den letzten Wochen klar geworden, wie sehr viele Menschen Gottesdienste dringend benötigen und wünschen. Wenn wir hier bald wieder für die Menschen da sein können, ist das natürlich gut und wichtig“, blickt Superintendent Klaus Majoress auf die neue Situation und fügt an: „Bei allen Durchführungen muss aber an erster Stelle der Schutz des Lebens stehen. Wir haben als Kirche eine hohe gesellschaftliche und soziale Verantwortung und wollen der auch weiterhin voll nachkommen. Dafür haben wir dieses umfangreiche Schutzkonzept erstellt. Nur wenn dies auch in allen Punkten vor Ort umgesetzt werden kann, wird es dort auch wieder Präsenzgottesdienste geben können.“

 

Die Informationen zu den jeweiligen Präsenzgottesdiensten erfolgen durch die Kirchengemeinden über Schau­kästen, die Lokalzeitung und die Gemeinde-Homepage. Mitgeteilt werden für jede Predigtstätte:

  • Zeiten und Orte der Gottesdienste
  • Teilnahmebedingungen
  • Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung – wenn eine Voranmeldung nötig ist, Informationen wie dies genau möglich ist Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
    • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
    • Eintrag in Teilnahmelisten
    • Sitzordnung
    • Hygieneregelungen
    • Abstandsgebot
    • Singen / Liedzettel

Auch bei der Begrüßung an der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

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