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Überleben in Afghanistan
26.10.2017
Rechtsanwalt Manuel Kabis war zu Gast im Gemeindesaal der Ev. Kirchengemeinde Oberrahmede. Foto: Wolfgang Teipel
von Wolfgang Teipel
Überleben in Afghanistan: Geht das überhaupt? 31 von 34 Provinzen im Land sind hart umkämpft. Mehr als zwei Millionen Menschen mussten deshalb aus ihren Häusern oder Dörfern fliehen. Die, die bleiben, wissen oft selbst nicht, wie sie über die Runden kommen sollen. Binnenvertreibung, Landflucht, das Zurückdrängen bereits Geflüchteter aus den Nachbarländern und ständiger Druck durch Terrormilizen wie dem IS oder den Taliban treiben die Menschen in einem ständigen Überlebenskampf. Die Taliban bezeichnet Rechtsanwalt Manuel Kabis als Gruppe mit einer Steinzeitideologie, die aber mit modernster Technik ausgerüstet ist. Sie töten und versetzen die Menschen in Angst und Schrecken. Der Jurist, der von der Fachstelle Migration des Diakonischen Werkes zu einem Vortrag eingeladen worden war, zeichnete vor über 60 Besucherinnen und Besuchern im Gemeindesaal der Ev. Kirchengemeinde Oberrahmede von der islamischen Republik in Südostasien.
Für den gelernten Strafverteidiger, der auch als ausgewiesener Kenner des Ausländer- und Asylrechtes gilt, ist Afghanistan kein sicheres Herkunftsland. Dass Menschen ihre Haut retten wollen und fliehen, auch wenn nach dem Verständnis der Gerichte keine politische Verfolgung nachgewiesen werden kann, das kann Manuel Kabis gut verstehen. Und so liegt er oft im Clinch mit deutschen Behörden und Gerichten. Manchmal mit Erfolg, manchmal aber am Ende auch erfolglos, sagte er.
Oftmals seien Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit ihren Informationen nicht auf der Höhe der Zeit. So kämen sie zu falschen Einschätzungen. Auch Missverständnisse bei den Anhörungen trügen zu falschen Beurteilungen bei.
Ein besonderes Kapitel sei das Thema Familiennachzug. Er werde durch Bürokratie erschwert. Manuel Kabis berichtete von einem todkranken Mann in Damaskus, der gern noch einmal seine Familie in Deutschland gesehen hätte. Der Wunsch konnte nicht erfüllt werden, weil der Mann kein Visum erhielt.
Dabei schützt das Grundgesetz in besonderer Weise Ehe und Familie, erläuterte Manuel Kabis. Es sei ein Menschenrecht. Das Recht auf Ehe und Familie einzuklagen sei allerdings ein unmögliches Unterfangen. Dazu müsste der Kläger bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das schaffe kein Asylant oder Flüchtling.
Ohnehin sei der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Manuel Kabis berichtete von Bestrebungen, den Familiennachzug danach für weitere Zeit auszusetzen. Das wäre geradezu ein Konjunkturprogramm für Schlepperbanden, sagte er. Jemand, der schon so lange auf seine Angehörigen warte, werde sicher alles tun, sie endlich wieder zu sehen.