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Sexualisierte Gewalt: Synode beschließt Schutzkonzept

18.11.2023

Superintendent Dr. Christof Grote stellte auf der Synode das Schutzkonzept des Kirchenkreises zur Prävention sexualisierter Gewalt vor. Neben der umfangreichen Umsetzung der Maßnahmen in allen Bereichen des Kirchenkreises und seiner Kirchengemeinden, wird das Schutzkonzept im Leitbild des Kirchenkreises verankert. „Fälle von sexualisierter Gewalt in unserem Kirchenkreis sind für uns inakzeptabel“, heißt es u.a. in dem Schutzkonzept (Foto: Büdenbender)
Superintendent Dr. Christof Grote stellte auf der Synode das Schutzkonzept des Kirchenkreises zur Prävention sexualisierter Gewalt vor. Neben der umfangreichen Umsetzung der Maßnahmen in allen Bereichen des Kirchenkreises und seiner Kirchengemeinden, wird das Schutzkonzept im Leitbild des Kirchenkreises verankert. „Fälle von sexualisierter Gewalt in unserem Kirchenkreis sind für uns inakzeptabel“, heißt es u.a. in dem Schutzkonzept (Foto: Büdenbender)

Von Wolfgang Teipel

 

KIRCHENKREIS + Die Synode des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg hat bei ihrer Herbsttagung in Meinerzhagen am 15. November das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen. Es soll sicherstellen, dass alle Einrichtungen des Kirchenkreises und des Diakonischen Werkes Lüdenscheid-Plettenberg sichere Orte für alle sind und in die Menschen gleich welchen Alters und Geschlechts und welcher Herkunft vertrauensvoll ohne Sorge um Grenzverletzungen und -übergriffe in diesen Einrichtungen kommen können. Damit hat der Kirchenkreis seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt.

 

Mit dem verabschiedeten Schutzkonzept soll für die nötige Haltungs- und Handlungssicherheit im Kirchenkreis gesorgt werden. „Zugleich liegt so ein guter Rahmen vor, an dem sich die Gemeinden und weitere Einrichtungen und Dienste bei der Erstellung ihrer Schutzkonzepte orientieren können“, schreibt Superintendent Dr. Christof Grote in seinem Vorwort zu der umfangreichen Broschüre. Zugleich betont der: „Es geht aber um weit mehr als nur um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Mit diesem Präventionskonzept stellen wir uns der bitteren Einsicht, dass sexualisierte Gewalt auch in der Kirche vorkommt.“

 

Auf Grundlage einer Potenzial- und Risikoanalyse benennt das Schutzkonzept Maßnahmen, die zur Verhinderung sexualisierter Gewalt beitragen. Es zeigt Interventionsschritte auf, wie bei dem Verdacht auf solche Gewalt vorzugehen ist.

 

„Dafür brauchen wir Achtsamkeit, Sensibilität und gegebenenfalls auch Klarheit über die notwendigen Schritte, die wir bei einem Verdachtsfall einleiten müssen. Dafür braucht es uns“, stellt der Superintendent klar. „So tragen wir auch bei zum Zeugnis Gottes in der Welt, bekennen wir uns doch zum biblischen Menschenbild, nach dem jeder Mensch als Geschöpf Gottes eine eigene unverbrüchliche Würde hat, die es zu schützen gilt.“

Sein Dank geht an die Mitglieder der Arbeitsgruppe; Jutta Tripp (Präventionsfachkraft des Kirchenkreises, Leitung), Bettina vom Brocke, Dirk Cechelius, Britta Däumer, Iris Jänicke, Achim Riggert, Klaus Salscheider und Katharina Thimm. „Sie haben das Schutzkonzept erarbeitet, das für uns alle eine wertvolle Hilfe zur Prävention sexualisierter Gewalt ist.“

Auf der Tagung beschloss die Kreissynode das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Das Schutzkonzept enthält unter anderem eine 15 Punkte umfassende Selbstverpflichtungserklärung, die alle im Kirchenkreis und in dessen Kirchengemeinden und Einrichtungen Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeitende unterschreiben müssen. Zudem besteht eine verpflichtende Teilnahme zur Fortbildung zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (Foto: Büdenbender)
Auf der Tagung beschloss die Kreissynode das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Das Schutzkonzept enthält unter anderem eine 15 Punkte umfassende Selbstverpflichtungserklärung, die alle im Kirchenkreis und in dessen Kirchengemeinden und Einrichtungen Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeitende unterschreiben müssen. Zudem besteht eine verpflichtende Teilnahme zur Fortbildung zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (Foto: Büdenbender)

Oberstes Ziel des Konzeptes ist der Schutz aller Personen im Wirkungsbereich der Ev. Kirche vor sexualisierter Gewalt. Besonders schutzbedürftig im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind insbesondere Kinder, Jugendliche, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen, sowie minderjährige und volljährige Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen, z.B. Menschen mit besonderen Einschränkungen, Menschen mit Pflegebedürftigkeit und alle Menschen in der Seelsorge und in Beratungskontexten. „In der Vergangenheit gab es leider auch in unserem Kirchenkreis Fälle von sexualisierter Gewalt. Dies ist für uns inakzeptabel“, heißt es im Schutzkonzept. „Mit Blick auf das Leid Betroffener sollen künftig alle Anstrengungen in unserem Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg mit seinen Kirchengemeinden, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen unternommen werden, eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen im Wirkungskreis des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg zu schaffen bzw. zu vertiefen und zu leben. Durch diese Kultur soll sexualisierte Gewalt möglichst verhindert und wo sie doch geschieht, frühzeitig erkannt, angemessen behandelt und gestoppt werden.“ Um das zu erreichen, wird das Schutzkonzept im Leitbild des Kirchenkreises verankert.

 

Das Schutzkonzept enthält unter anderem eine 15 Punkte umfassende Selbstverpflichtungserklärung, die alle im Kirchenkreis und in dessen Kirchengemeinden und Einrichtungen arbeitenden Leitungskräften, Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und -beamte, beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende sowie von Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbedürftigen unterzeichnen müssen.

 

Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzlich zur Teilnahme an einer Fortbildung zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verpflichtet, damit sie sensibilisiert werden, mögliche Gefahren zu erkennen und Handlungssicherheit im Verdachtsfall gewinnen.

Die Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) und die Erstellung eigener Schutzkonzepte der Gemeinden und der Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbedürftigen arbeiten, sollen jeweils bis zum 30. Juni 2024 erfolgt sein. Die jeweiligen Institutionen werden gebeten, ihr Schutzkonzept zeitnah nach der Beschlussfassung, spätestens aber bis zum 1. Juli 2024 dem Kreissynodalvorstand vorzulegen.

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